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Die Stadt Bad Kreuznach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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Eröffnung des Zugangs für die elektronische Kommunikation

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH  die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung:

1. Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. 

Für eine formfreie [Formfrei: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.)] elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgenden zentralen E-Mail-Adresse zur Verfügung:

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite http://www.bad-kreuznach.de/ angebotenen oder auf dem Briefkopf der STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen [Formgebunden: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die Erhebung von Widersprüchen)] elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.

Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

2. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

3. Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)) versehen sein.

Hierzu bietet Ihnen die STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH über die „Virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ zwei Möglichkeiten. [Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.]

3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der  VPS

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.

Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen.  Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS

Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 3.1  beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten

Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx.

Wichtig: Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

3.4 Sonstiges

3.4.1 Signatursoftware / Equipment

Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL:

http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html

eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

3.4.2 Nutzung von Dokumenten der STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH

Mit den unter 3.1 und 3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden. 

4. Ansprechpartner

Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Messer unter der Rufnummer 0671 800-298 oder per E-Mail jochen.messer@bad-kreuznach.de zur Verfügung.

5. Hinweise und rechtliche Besonderheiten

5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle

Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)

Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0800 / 6000 200
Telefax : 06131 / 605-145
E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de


5.2 Rechtliche Besonderheiten

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:

http://www.rlp-service.de/RLPGateway/FVP/fv/middleware/DownloadFiles/NBVPS102010.pdf

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

Gewährleistung / Haftung

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die STADTVERWALTUNG BAD KREUZNACH sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Datenschutz

Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.


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